Talent-Steigerung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Talent-Steigerung | Ekash Puvirajasingam


§1 Allgemeines

(1) Ekash Puvirajasingam, Lindauweg 2, 6023 Rothenburg, Schweiz, Tel: +41 76 280 27 23, E-Mail: [email protected] (im Folgenden "Anbieter") bietet über die Website https://talentsteigerung.com/ Beratungen und Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen von Projektpaketen.

(2) Diese AGB regeln die Bedingungen für alle Leistungen des Anbieters, sofern nicht individuell schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

§2 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten ausschliesslich für Kunden, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Kunde bestätigt dies mit Vertragsabschluss.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§3 Leistungen und Leistungsumfang

(1) Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus der Offerte, Leistungsbeschreibung, Projektbeschreibung/Leistungsumfang oder einer schriftlichen Vereinbarung.

(2) Der Anbieter schuldet eine sorgfältige, fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (keine Erfolgs-, Umsatz- oder Einstellungs-/Recruiting-Garantie), sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Hilfspersonen und Subunternehmer einzusetzen.

§4 Vertragsschluss und Projektstart

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme einer Offerte (auch per E-Mail) oder durch Bestätigung einer Buchung/Bestellung per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung.

(3) Der Projektstart erfolgt grundsätzlich nach Zahlungseingang (vollständig oder gemäss vereinbartem Zahlungsplan) und nach Vorliegen der für das Projekt erforderlichen Mitwirkungen (z.B. Zugangsdaten, Inhalte, Freigaben), sofern nicht anders vereinbart.

(4) Offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- oder Rechenfehler) bleiben vorbehalten.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand kann nach Aufwand verrechnet werden, sofern der Kunde den Mehraufwand verursacht hat.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Logos, Daten) und hält die erforderlichen Rechte/Lizenzen.

§6 Preise, Währung, MWST

(1) Es gelten die in Offerte/Vertrag vereinbarten Preise.

(2) Preise sind in CHF angegeben, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Die MWST wird ausgewiesen, sofern der Anbieter MWST-pflichtig oder freiwillig MWST-registriert ist. Andernfalls erfolgt keine MWST-Ausweisung.

§7 Zahlungsbedingungen (Stripe)

(1) Zahlungen erfolgen über die angebotenen Zahlungsarten, insbesondere über den Zahlungsdienstleister Stripe.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort fällig. Der Anbieter kann den Projektstart bis zum Zahlungseingang zurückhalten.

(3) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen sowie nachweisbaren Verzugsschaden geltend machen.

§8 Werbekosten / Drittbudgets (Media Spend)

(1) Werbekosten (z.B. Meta/Google/TikTok/LinkedIn Ads, Jobplattformen) sind nicht Bestandteil des Projektentgelts, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Der Kunde trägt Werbekosten zusätzlich und separat. Diese werden entweder

a) vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform bezahlt (empfohlen), oder

b) vom Anbieter im Namen des Kunden verauslagt und dem Kunden weiterverrechnet, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Änderungen, Sperrungen oder Richtlinienentscheidungen der Werbeplattformen und Jobportale.

§9 Projekttermine, Calls, Verschiebungen (Teil des Projektpakets)

(1) Vereinbarte Calls/Termine sind Bestandteil des Projektpakets und dienen der Projektabstimmung.

(2) Der Kunde kann Termine bis 24 Stunden vor Beginn verschieben, sofern nichts anderes vereinbart.

(3) Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen (No-Show) gilt der Termin als konsumiert (als erbracht). Ein Anspruch auf Ersatztermin besteht nur, wenn der Anbieter dies aus Kulanz ermöglicht oder wenn der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft und eine Ersatzdurchführung organisatorisch möglich ist.

(4) Nicht konsumierte Termine verfallen spätestens mit Projektende bzw. nach [__] Wochen ab dem vereinbarten Projektzeitraum, sofern nichts anderes vereinbart.

§10 Lieferung, Abnahme, Projektabschluss

(1) Arbeitsergebnisse werden digital (z.B. per E-Mail, Download, Plattform) bereitgestellt.

(2) Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Übergabe schriftlich wesentliche Mängel rügt.

(3) Nach Projektabschluss bestehen keine Ansprüche auf weitere Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs.

§11 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an Konzepten, Vorlagen, Methoden, Dokumenten, Werbemitteln, Texten, Designs und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im für den Vertragszweck erforderlichen Umfang.

(3) Weitergabe, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Verwertung ausserhalb des Vertragszwecks ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

§12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden.

(3) Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

§13 Gewährleistung und Mängel

(1) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

(2) Bei berechtigten Mängeln leistet der Anbieter nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzleistung.

(3) Weitergehende Ansprüche (z.B. Minderung, Rücktritt, Schadenersatz) bestehen nur im Rahmen von §14.

§14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für direkte Schäden aus Vertragsverletzung nur bei nachgewiesenem Verschulden und nur im Umfang, in dem solche Schäden typischerweise vorhersehbar sind.

(2) Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Umsatzausfall, Datenverlust, Reputationsschäden) ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

(3) Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf das vom Kunden für das betroffene Projekt bezahlte Projektentgelt begrenzt (maximal: das insgesamt vereinbarte Projektentgelt).

(4) Unberührt bleiben Haftungen, die gesetzlich nicht im Voraus ausgeschlossen oder begrenzt werden dürfen, insbesondere bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Coaching- und Beratungsinhalte ersetzen keine medizinische, psychologische oder rechtliche Beratung.

§15 Rücktritt / Projektabbruch durch den Kunden (einfache Regel)

(1) Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

(2) Bei Rücktritt, Kündigung oder Projektabbruch durch den Kunden nach Vertragsschluss bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen. Der Anbieter rechnet sich jedoch an, was er infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt bzw. zu erwerben absichtlich unterlässt.

(3) Unabhängig davon sind bereits erbrachte Teilleistungen sowie reservierte Kapazitäten zu vergüten. Die Vergütung erfolgt nach:

a) vereinbartem Projektentgelt (pro-rata nach Leistungsstand), oder

b) falls vereinbart: Aufwand (Stunden/Tagessatz) plus allfällige Fremdkosten.

(4) Bereits veranlasste oder angefallene Fremdkosten (z.B. Werbekosten, Dritttools, Produktionskosten) sind vom Kunden in jedem Fall zu ersetzen.

(5) Der Kunde bleibt verpflichtet, offene Beträge gemäss Zahlungsplan zu begleichen, soweit dies dem Leistungsstand und den reservierten Kapazitäten entspricht.

§16 Datenschutz

(1) Der Anbieter bearbeitet personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung auf der Website: https://talentsteigerung.com/datenschutz

(2) Soweit der Kunde dem Anbieter personenbezogene Daten Dritter übermittelt, stellt der Kunde sicher, dass dies rechtmässig erfolgt.

§17 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs (z.B. Stromausfälle, Ausfälle von Drittplattformen, Naturereignisse) können die Leistungserbringung verzögern. In solchen Fällen verlängern sich Fristen angemessen.

(2) Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§18 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen. Für bestehende Verträge gelten die bei Vertragsschluss gültigen AGB, sofern nicht anders vereinbart.

§19 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§20 Anwendbares Recht

(1) Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§21 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist Luzern, soweit zwingende Gerichtsstände nicht entgegenstehen.

§22 Kontakt

Talent-Steigerung

Lindauweg 2

6023 Rothenburg

[email protected]

+41762802723


Stand:

[Stand der AGB, 24.12.2025]

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